Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind: ortsfeste elektrische Betriebsmittel, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, stationäre Anlagen, nicht stationäre Anlagen. Unser bestens geschultes Personal führt die Prüfungen durch und erstellt die Dokumentation. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot!
Unsere Elektrokonstruktion erstellt die Schaltpläne für Ihren Schaltschrank an modernsten Computerarbeitsplätzen. Hierbei setzen wir neben dem CAD Sys...
Im Bereich Industrieautomatisierung erarbeiten unsere Spezialisten mit Ihnen effiziente und hoch verfügbare Steuerungskonzepte, damit Ihre Produktion ...
Instandhaltung, Flexibilität und Energieverbrauch, insbesondere in großen Geschäftsgebäuden, Produktionsgebäuden und Bildungsstätten sind die immer wi...
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