Rohrverbindungen für den Einsatz unter sterilen Bedingungen werden für Anlagen in der Pharmazie, der Lebensmittelindustrie, bei der Kosmetikherstellung und auch in der Biotechnologie nur zugelassen, wenn sie den strengen Vorgaben der DIN 11864 entsprechen. Abhängig von der Flanschart in den Varianten „-1“ bzgl. Rohrverschraubungen und „-2“ bei Flanschverbindungen sowie „-3“ bzgl. Klemm-Verbindungen.