Ölspuren auf öffentlichen Straßen werden mehr und mehr zum Thema. Aus Sicht der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes ist es durchaus wichtig und sinnvoll das Ölspuren schnell und vollständig beseitigt werden.
Für die Beseitigung einer Ölspur ist nach der deutschen Gesetzgebung der Verursacher zuständig. Dieses ist klar im Straßengesetz (§42), in der Straßenverkehrs-Ordnung( §42) und im Straßen Wegegesetzt des Landes NRW (§17) geregelt.
Auf Grund dieses Verursacherprinzips können Sie als Verursacher uns direkt beauftragen.
Wir kümmern uns um die Beseitigung der Verschmutzung. Im Regelfall können wir mit Ihrer Haftpflichtversicherung ohne weitere Kosten für Sie abrechnen.
Im Notfall können Sie uns unter der Rufnummer
24h-Einsatz: +49 (0) 174 9572834
Wir verfügen über zwei Reinigungsmaschinen, beide Fahrzeuge sind RAL GGVU LK M zertifiziert.
Mehrere Begleitfahrzeuge, bestückt mit Verkehrsleitschild, Frischwasser-/ Abwassertank und Absperrmaterial, sowie eine Kehrmaschine garantieren eine professionelle Auftragsabwicklung.
Ihre Vorteile:
- Täglich 24 Std. erreichbar und einsatzbereit (10 qualifizierte Mitarbeiter)
- Lückenlose Dokumentation der Arbeitsgänge durch GPS gestütztes System mit Fotodokumentation
über ZeitPad
- Direktabrechnung über den Verursacher (Versicherung)
- Einfache, schnelle Erledigung. Transparente Rechnung
- Vermeidung unnötiger und teure Standzeiten
- Durch das große Tankvolumen unserer Reinigungsmaschinen ist ein Umpumpen oft nicht
notwendig.
- Anfahrzeit 30Min – 60Min
Unsere Zertifizierungen:
- Zertifiziert nach ISO 9001:15
- Entsorgungsfachbetrieb gemäß §53 KrWG
- Fachbetrieb für Verkehrsflächenreinigung
(RAL GGVU LK 1, AL GZ-899 nach DWA-Regelwerk DWA-M 715)
- Fahrzeug Zertifizierung nach RAL GGVU LK M